Chur=Fürstlich=Brandenburgisches Privilegium
Über das Waysen=Hauß zu Glaucha an Halle. Anno 1698

Erscheinungsdatum: 1998
Erscheinungsort: Halle
Umfang: 15 S.
Kleine Texte (Heft 5)
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1,00 €
Das »Chur=Fürstlich=Brandenburgische Privilegium« ist die ›Verfassung‹ der späteren Franckeschen Stiftungen und wurde von Friedrich III. (1657–1713) am 19. September 1698 ausgestellt. August Hermann Francke (1663–1727) wollte sein bisher privates, aus Spenden finanziertes Werk als öffentliches Unternehmen bestätigt wissen. Dank seiner guten Beziehungen zum kurfürstlichen Hof gelang ihm dies in vorzüglicher Weise. Da Francke selbst Professor an der 1694 gegründeten Universität war, lag es nahe, das Waisenhaus der Jurisdiktion der Universität zuzuordnen. Das Privileg stattete die Glauchaschen Anstalten vor allem mit Vorrechten aus, die die wirtschaftliche Zukunft der Stiftungen hervorragend sicherten. Gewährt wurden zum Beispiel die Zollfreiheit, Befreiung von steuerlichen Lasten und das Einrichten einer eigenen Apotheke, sowie der Bau einer Buchhandlung und Druckerei. Francke erhielt Back- und Braurechte und Vorkaufsrechte für den Landerwerb. Es wurden auch die Vermögensverhältnisse der Waisenkinder im Einzelnen geregelt. Dieses Privileg, das viermal erneuert wurde, ermöglichte den Aufbau und die wirtschaftliche Absicherung der Franckeschen Stiftungen.
